Der Druck der ehemaligen Mehrheit Emmanuel Macrons auf die Regierung der konservativen Partei „Les Républicains“ wurde größer, weshalb Premierminister Michel Barnier das Sterbehilfe-Gesetz wieder in der Nationalversammlung vom 27. Januar bis 3. Februar 2025 thematisieren wird. Dies teilte die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, auf ihrem „X“-Account mit. Die Abgeordnete, die zu Macrons Gefolgschaft gehört, ist eine langjährige Befürworterin des Gesetzes. Auf ihrem Social-Media-Account schrieb sie, dass die Nationalversammlung bereit sei, über das Recht „das von so vielen Franzosen erwartet wird“ neu zu verhandeln.
Beinhaltet das Sterbehilfe-Gesetz die Patientenverfügung?
Wie der Entwurf, der bei der Nationalversammlung Frankreichs vorgelegt wird, aussieht, ist noch unklar. Es besteht die Möglichkeit, dass die Regierung einen neuen Gesetzesentwurf erarbeitet. Doch es gibt auch die Chance, dass auf den bereits im Juni abgestimmten Text zurückgegriffen wird. Der Entwurf aus der letzten Abstimmung wurde kürzlich vom Sozialisten Olivier Falorni als Gesetzesvorschlag eingebracht. Dabei erhielt er die Unterstützung von 220 Abgeordneten. In diesem Entwurf soll die Euthanasie, also das gezielte Töten eines Dritten, sowie der assistierte Suizid legalisiert werden. Die Begriffe „Euthanasie“ und „assistierter Suizid“ werden in dem Text vermieden und durch den „freundlicheren“ Begriff „aktive Sterbehilfe“ ersetzt. Damit aktive Sterbehilfe gewährleistet werden kann, sieht der Text einige Kriterien vor. So muss der Patient volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein. Zudem muss eine schwere, unheilbare Krankheit vorliegen, die dem Patienten unerträgliche physische und psychische Leiden verursacht.
Bei der Debatte bahnt sich schon jetzt ein möglicher großer Streitpunkt an – Euthanasie per Patientenverfügung. Hierfür plädiert der Verein für das Recht auf ein Leben in Würde „Association pour le droit de mourir dans la dignité“ (ADMD) gemeinsam mit einigen Abgeordneten. So soll es den Menschen während des vollen Bewusstseins gestattet sein, in einer Patientenverfügung festzulegen, auf die „aktive Sterbehilfe“ zurückzugreifen, wenn sie nicht mehr über geistiges Urteilsvermögen oder die Fähigkeit zur Artikulation verfügen.
Passive Sterbehilfe seit 2016 möglich
Die Wiederaufnahme der Debatte über das Sterbehilfe-Gesetz versprach der Premierminister seiner Koalition bereits im Oktober 2024. Gegenüber „France 2“ erklärte er, dass er in der Debatte Aussagen von medizinischem Fachpersonal einbringen wird. Die große Mehrheit der Angestellten im medizinischen Bereich hat sich jedoch gegen die aktive Sterbehilfe, besonders die Euthanasie, ausgesprochen.
Die passive Sterbehilfe ist seit 2016 durch das Gesetz „Claeys-Leonetti“ geregelt. Dieses macht es möglich, durch eine fortlaufende, tiefe Sedierung den Tod für unheilbare Patienten herbeizuführen. Der „Les Républicains“-Politiker und Gründer des Gesetzes zur passiven Sterbehilfe, Jean Leonetti, spricht sich gegen das neue Sterbehilfe-Gesetz aus. So bezeichnet er das Schreiben gegenüber „Le Figaro“ als den freizügigsten Text der Welt. Die Legalisierung der Euthanasie beziehungsweise des assistierten Suizids hätte den Tod von „45.000 Franzosen zur Folge“, mutmaßte er die Auswirkungen. Weiter setzt er sich seit vielen Jahren für den Ausbau der lückenhaften Palliativmedizin ein. So sei es ein falsches Signal, ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe zu erlassen, während die Palliativmedizin vor vielen Herausforderungen steht.
[…] gemacht zu haben. Es ist bereits bekannt, dass die Debatte im französischen Parlament zwischen dem 27. Januar und 3. Februar 2025 nachgeholt und begonnen wird. Dabei spaltet der Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe die […]