Deutschlands Bischöfe positionierten sich früh gegen den geplanten Gesetzesentwurf zur Liberalisierung der Abtreibungsregeln. Kurz vor der Anhörung am Montag zur Neuregelung der Abtreibung bekräftigte die Deutsche Bischofskonferenz ihre Kritik. Bisher ist die Tötung ungeborener Kinder strafrechtlich verboten, dennoch sterben durch Ausnahmeregelungen jährlich mehr als 100.000 Kinder im Mutterleib. Der vorgelegte Entwurf schwächt den Schutz der Ungeborenen erheblich. Eine Abstimmung noch vor der im Februar anstehenden Bundestagswahl sei unwahrscheinlich, betonte Bischof Georg Bätzing.
Deutsche Bischofskonferenz warnt vor abgestuftem Konzept
In ihrer Erklärung vom Freitag verstärkten die Bischöfe erneut ihre Kritik, dass der von Abgeordneten der SPD und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf den Schutz des ungeborenen Lebens erheblich schwäche. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, verwies darauf, dass der Entwurf „die grundrechtliche Stellung der Frau“ hervorhebe, doch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die hinzukommende Menschenwürde nicht berücksichtige. Das vollgültige Lebensrecht des Kindes und die ihm zukommende Menschenwürde werde von Beginn an infrage gestellt, warnt die Deutsche Bischofskonferenz. Der Gesetzentwurf beinhalte eine „eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände“, heißt es wörtlich.
Aus der Sicht der Bischöfe bedeute dies einen hochproblematischen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel. Dieser könnte zudem weitreichende Folgen auf andere Rechtsbereiche haben, betonen die Bischöfe. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung bestimmende Ethik werde dadurch in „bedenklicher Weise umgestürzt“, kritisierten sie scharf. Außerdem betonte Bischof Bätzing, dass der bisher geltende Gesetzentwurf keine Kriminalisierung des beratenen Schwangerschaftsabbruchs darstellt. Die Rede über die „erforderliche Entkriminalisierung“ sei dadurch vielmehr ein verzerrendes Narrativ. Eine Beratung, die Schwangere zur Austragung ermutigen solle, diene durch den Gesetzesentwurf nicht mehr als Orientierungspunkt. Die bisher verpflichtete dreitägige Wartefrist zwischen Beratungstermin und Schwangerschaftsabbruch soll ebenfalls entfallen.
Dreistündige Experten-Anhörung geplant
Für Montag ist eine dreistündige Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geplant, was bereits für große Kontroversen sorgte. Das katholische Büro in Berlin positioniert sich klar gegen eine Gesetzesänderung. In der Politik sind die Fronten allerdings gespalten. Durch die Bundestagswahl am 23. Februar müsste der Gesetzentwurf neu vorgebracht werden. Nach Umfragewerten zufolge kommt die CDU/CSU mit der AfD auf 50 Prozent. Beide lehnen den Gesetzentwurf entschieden ab, was sich auch in der Aussendung der Experten für die Anhörung zeigt. Während die CDU/CSU als Experten Strafrechtler Michael Kubiciel und die AfD Kristijan Aufiero von der ProLife-Organisation 1000plus-Profemina entsendet, setzt die SPD auf die Ärztin und Abtreibungsbefürworterin Alice Baier. Ebenfalls an der Debatte teilnehmen werden verschiedene Experten aus den Bereichen Medizin, Rechtswissenschaft und Frauenverbänden.
Der Reformvorschlag sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz entfernt werden. Somit sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche „rechtmäßig und straffrei“ sein, was künftig im Rahmen eines Schwangerschaftskonfliktgesetzes geregelt werden soll. Die bisher geltende Beratungspflicht soll zwar erhalten bleiben, jedoch ohne die in Deutschland verankerte dreitägige Wartefrist. Die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche sollen in Zukunft von den Krankenkassen getragen werden. Nach aktueller Gesetzeslage regelt der § 218 des Strafgesetzbuchs die Rechtslage, wodurch Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen unter Einhaltung der Voraussetzung einer Beratung straffrei bleiben. Abtreibungen sind dennoch grundsätzlich rechtswidrig. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert angesichts der Entwicklung eine Umkehr und warnt davor, den Schutz des ungeborenen Lebens durch eine Reform zu vernachlässigen.