StartFamilieVerfassungsbeschwerde abgewiesen – Totschlagsurteil wegen Sterbehilfe bleibt bestehen

Verfassungsbeschwerde abgewiesen – Totschlagsurteil wegen Sterbehilfe bleibt bestehen

Ein wegen „Sterbehilfe“ verurteilter Arzt ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das höchste deutsche Gericht erkannte keine Verletzung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe und nahm dabei insbesondere die freie Suizidentscheidung in den Blick. Das Landgericht Essen hatte den Mediziner im Jahr 2024 wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er einem psychisch schwer erkrankten Patienten beim Suizid geholfen hatte. Aus Achtung vor der unantastbaren Würde des Menschen lehnt die katholische Kirche sowohl aktive Sterbehilfe als auch assistierten Suizid entschieden ab. Anhand dieses Falls rückt die von Bischöfen häufig geforderte Stärkung der Palliativbetreuung erneut in den Mittelpunkt.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Totschlagsurteil

Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, ist der wegen Sterbehilfe verurteilte Arzt mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert. Die Richter erklärten, dass der zum Zeitpunkt des Urteils 81-jährige Mediziner nicht ausreichend darlegen konnte, dass seine Verurteilung gegen verfassungsrechtliche Maßstäbe verstößt. Entscheidend sei dabei auch, ob der Sterbewunsch des Patienten auf einer freien und eigenverantwortlichen Entscheidung beruhte – was der Arzt nicht überzeugend belegen konnte.

Im Jahr 2024 verurteilte das Landgericht Essen den Mediziner wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu drei Jahren Haft. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dessen Todeswunsch durch psychische Erkrankungen – unter anderem paranoide Schizophrenie – beeinflusst war.

Im August 2020 hatte der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie dem psychisch schwer erkrankten Patienten eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil öffnete der 42-jährige Mann selbst. Nun also bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Essen, das den Neurologen im Februar 2024 zu drei Jahren Haft verurteilt hatte.

Sterbehelfer stärker zur Verantwortung ziehen

Die Essener Richter betonten in ihrem Urteil, dass der Patient aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sei, die Tragweite seines Handelns zu erkennen. Der Arzt sei sich dessen bewusst gewesen, habe jedoch aus Mitleid die Grenze überschritten. Nach Überzeugung des Gerichts litt der Patient an paranoider Schizophrenie, Wahnvorstellungen und Depressionen. Er sei nicht fähig gewesen, frei über sein Leben oder seinen Tod zu entscheiden. Der Arzt habe dies erkannt und „aus Mitleid sehenden Auges“ gehandelt, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das Urteil. Es ziehe eine klare Grenze für Sterbehelfer, die verantwortungslos handeln. Nun sei der Bundestag gefordert, Polizei und Justiz mit wirksamen Instrumenten zur Strafverfolgung auszustatten. Solche Täter müsse man „intensiver strafrechtlich in den Blick nehmen, forderte Brysch. Darüber hinaus müssten Sterbehelfer eindeutig gewährleisten, dass der Suizid auf einem wirklich selbstbestimmten Wunsch beruht und die Entscheidung unbeeinflusst von Dritten getroffen wurde. „Um die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen zu wahren, muss die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden“, so Brysch.

Katholische Lehre lehnt Sterbehilfe ab

Aus Achtung vor der Würde und dem Wert jedes menschlichen Lebens lehnt die katholische Kirche aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid ab. „Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod. Der muss angenommen und nicht verabreicht werden“, erklärte dazu der verstorbene Papst Franziskus im April vergangenen Jahres.

Stattdessen fordert die Kirche eine gezielte Stärkung der Hospizarbeit und der palliativen Versorgung – denn aus Gottes Liebe zum Menschen erwächst der Auftrag, das menschliche Leben in jeder Phase zu schützen und in Würde zu begleiten.

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