Wie das Bistum Münster am Samstag nach einer Versammlung es Kirchensteuerrates mitteilte, wird ein Haushaltsdefizit von 26,1 Millionen Euro erwartet. Den Ausgaben von 767,8 Millionen Euro, stehen Einnahmen von 741,7 Millionen Euro gegenüber, wie das zweitgrößte Bistum Deutschlands mitteilte. Trotz 1,67 Millionen Mitgliedern sinken die Steuereinnahmen, weshalb das Bistum in einer Mitteilung Sparmaßnahmen verkündete. Diese betreffen vor allem die Immobilien im nordrhein-westfälischen Bistum.
Keine neuen Baumaßnahmen im Bistum Münster
Neben den großen Ausgaben für Kindergärten (36,6 Millionen), katholische Schulen (46,1 Millionen), den Kirchengemeinden (229,5 Millionen) und sozialen Einrichtung (42,5 Millionen) tragen viele geplante baulichen Änderungen zu den überhöhten Ausgaben bei. Aufgrund der Sinkenden Mitgliederzahlen gehen die Steuererträge spürbar zurück, weshalb auch die Ausgaben mittelfristig sinken müssen. So plant das Gremium bis 2030 eine Senkung der Kosten um rund 45 Millionen Euro.
Um dieses Ziel zu verwirklichen verzichtet das Bistum auf geplante Baumaßnahmen. Aufgrund der Übergangsregelung werden alle laufenden Bauarbeiten abgeschlossen, doch alle zukünftigen Pläne werden durch das bischöfliche Generalvikariat vorerst nicht genehmigt. Diese müssten bis auf weiteres zurückgestellt werden, heißt es im Schreiben des Generalvikars Klaus Winterkamp. Aus dem Brief des Generalvikar vom Bistum Münster geht hervor, dass die verfügbaren Ressourcen (Finanzen, Personal, Immobilien) strategisch auf die pastorale Situation vor Ort abgestimmt sein muss. Weiter müssen die Pastoralen Räume, die seit Anfang des Jahres eingerichtet sind, dringend beachtet werden.
Gebäudekonzept mit mehreren Pfarreien
Pfarreien müssen eine Übersicht über den Immobilienbestand erheben und sich gemeinsam ein Gebäudekonzept überlegen, das am notwendigen Bedarf der Seelsorge im Pastoralen Raum orientiert. Die Abstimmung unter mehreren Pfarreien soll zum „kirchlichen Miteinander und außerkirchlichen Akteuren“ passen, so der Generalvikar. Trotz und gerade wegen den Sparmaßnahmen sei es wichtig die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Weiter wird darüber in „enger Abstimmung mit bischöflichen Behörden“ darüber entschieden, ob bestimmte Gebäude aufgegeben werden können oder müssen.
Die Zuständigen Leiter der 45 Pastoralen Räume, die aus rund 200 Kirchengemeinden bestehen, sollen die Erstellung, Planung und Durchführung der Immobilienkonzepte organisieren und begleiten. Die Zusammenführung verschiedener Pfarreien ist dennoch nicht als eine Fusion einzelner Kirchengemeinden zu betrachten. Vielmehr soll es die Zusammenarbeit zwischen pastoralen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen der diversen Pfarreien fördern.