Bereits im alten Bundestag forcierten die Union gemeinsam mit der SPD und den Grünen ein AfD-Verbotsverfahren. Aufgrund des Bruchs der Ampel-Regierung konnte jedoch nicht über den Vorschlag abgestimmt werden. Ziel war es, die AfD-Partei vor dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig einzustufen und zu verbieten. Dieses Verbot soll nach dem Willen der Parteien im neuen Bundestag erneut aufgegriffen werden. Gerhard Feige, der Magdeburger Bischof, beobachtet die Thematik kritisch, zeigt sich jedoch frustriert über das starke Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl.
Bischof Feige sieht AfD-Verbotsverfahren skeptisch
„Da sehe ich ein gewisses Dilemma“, betonte Bischof Gerhard Feige. Kritisch betrachtet er, dass die Einstufung verschiedener Gruppierungen der AfD als rechtsextremistisch bislang keinerlei Folgen zu haben scheint. Andererseits erklärte er in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass ein Verbot die Opferrolle der Partei zusätzlich verstärken würde – eine Rolle, die die AfD ohnehin gerne einnehme. So betonte Feige, dass die AfD bereits früher argumentierte, sich in einer Diktatur zu befinden, in der nicht mehr alles gesagt werden dürfe. Deshalb warnt der Magdeburger Bischof davor, dass ein AfD-Verbotsverfahren noch größeren Widerstand in der Wählerschaft der Partei hervorrufen könne.
Bischof Feige positionierte sich schon früh gegen die AfD, die er als rassistisch, ausgrenzend und die Menschenwürde verletzend kritisierte. Er war einer der ersten Bischöfe in Deutschland, die sich klar gegen den völkischen Nationalismus der Partei aussprachen und sie für Christen als nicht wählbar einstuften. Zu Beginn des Jahres 2024 folgte schließlich eine gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz.
Frust über AfD-Wachstum
Auch wenn er ein AfD-Verbotsverfahren mit einer gewissen Skepsis betrachtet, betonte Feige dennoch seine Frustration über das Wachstum der AfD. Er sei verärgert, dass so viele Menschen – darunter auch viele Christen – für die AfD gestimmt haben. „Vielleicht“, überlegte Feige, hätten ohne die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz noch mehr Menschen diese Partei gewählt. Der Bischof, der kurz vor seinem 20-jährigen Jubiläum als Bischof von Magdeburg steht, bedauerte, dass sich dies natürlich nicht klar überprüfen lasse.
Begrenzung der Amtszeit von Bischöfen?
Neben dem politischen Thema äußerte sich Feige auch zu einer möglichen Begrenzung der Amtszeit von katholischen Bischöfen. Hier legte sich der Bischof nicht eindeutig fest, hob jedoch die Vorteile beider Seiten hervor. So sehe er einen Vorteil in einer längeren Amtszeit: „Man kennt viele Dinge und kann vielleicht besser entscheiden.“ Dennoch sei im Falle eines Misslingens eine begrenzte Amtszeit besser, bestätigte Feige.
Hintergrund dieser Frage ist die Diskussion über eine Begrenzung der Amtszeit im Rahmen des Synodalen Wegs der katholischen Kirche. Ein Vorschlag des Reformdialogs beinhaltet beispielsweise eine Amtszeit von sieben Jahre. Eine solche Regelung existiert bereits in der evangelischen Kirche, während ein katholischer Bischof mit seinem 75. Geburtstag ein Rücktrittsgesuch beim Papst einreichen muss. Doch auch nach der Rücktrittsanfrage kann der Papst den Bischof noch einige Jahre im Amt belassen.