Arbeiten an Heiligabend zählte bisher für viele Angestellte zur Normalität des Weihnachtsfestes. Einkäufe im letzten Moment vor den Feiertagen zu erledigen, ist vielerorts auch am 24. Dezember kein Problem. Dies könnte sich in Polen ändern, denn das Parlament erwägt, den Heiligabend zum gesetzlichen Feiertag zu erheben. Bei einer Abstimmung im Unterhaus des Parlaments wurde das Gesetz mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Während der Vorschlag Zustimmung von der Kirche erhält, könnte Staatschef Andrzej Duda ein Veto einlegen.
Zweifel an der Entscheidung des Staatschefs
Im Unterhaus des Parlaments, dem Sejm, wurde am Mittwoch ein entsprechender Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Dieser sieht vor, dass ab nächstem Jahr der 24. Dezember in Polen ein gesetzlicher Feiertag ist. Der Vorschlag wurde mit einer überzeugenden Mehrheit von 403 zu zehn Stimmen bei zwölf Enthaltungen beschlossen. Doch Zweifel gibt es noch, ob Polens Staatspräsident Andrzej Duda das Gesetz tatsächlich genehmigt und in Kraft setzt.
So zitierte Polens staatlicher Rundfunk am Donnerstag anonym einen Mitarbeiter der Präsidentenkanzlei. Dieser ging davon aus, dass Duda sein Veto einlegen wird. Das Ziel des Staatschefs sei es, zu verhindern, dass es im Dezember künftig drei statt zwei verkaufsoffene Sonntage gibt. Mit einem dritten verkaufsoffenen Sonntag möchte das vom Sejm beschlossene Gesetz dem Einzelhandel entgegenkommen. Der Sonntag soll ein Ausgleich zum Heiligabend sein, an dem die Schließung der Läden durch das Gesetz verordnet wird. So soll es den Ladenbesitzern erlaubt werden, an den drei Sonntagen vor dem 24. Dezember ihre Läden zu öffnen. Dennoch können durch den Senat, die zweite Parlamentskammer, noch Korrekturen vorgenommen werden.
Kirche begrüßt den gesetzlichen Feiertag an Heiligabend
Der Vorschlag, dass Heiligabend künftig arbeitsfrei sein soll, findet bei der katholischen Kirche in Polen Zustimmung. Leszek Gesiak, der Pressesprecher der polnischen Bischofskonferenz, äußerte sich lobend zu dem geplanten Gesetz. „Das wird sicherlich helfen, sich besser auf Weihnachten vorzubereiten“, so Gesiak. Wehmütig sieht er aber den damit verbundenen Verlust eines arbeitsfreien Sonntags. Er bedauert, dass der Preis für den Feiertag mehr verkaufsoffene Sonntage im Advent seien. Denn seit jeher vertritt die Kirche den Standpunkt, „dass der Sonntag ein arbeitsfreier Tag sein sollte“. Dieser soll den Menschen die „Möglichkeit bieten, ihn mit der Familie zu verbringen, einschließlich der Beschäftigten im Handel“, äußerte sich der Pressesprecher.
Wie in Deutschland auch, sind in Polen bisher nur der 25. und 26. Dezember als gesetzliche Feiertage festgelegt, nicht aber der 24. Dezember. Eine letzte Änderung im Feiertagskalender erfuhr Polen, als der Dreikönigstag am 6. Januar zum gesetzlichen Feiertag erhoben wurde. Dieser Tag gilt erst seit 2011 wieder als gesetzlicher Feiertag und ist demnach arbeitsfrei. Der Feiertag wurde im Jahr 1960 abgeschafft. Auch die arbeitsfreien Sonntage sind in Polen speziell geregelt. So dürfen die Geschäfte seit 2020 am Sonntag grundsätzlich nicht mehr öffnen, außer an sieben festgelegten Sonntagen pro Jahr. Diese sind in diesem Jahr der dritte und vierte Adventssonntag.