Der nächste Schritt ist getan: Am frühen Montagabend um 17:30 Uhr fand in der Paulinischen Kapelle im Apostolischen Palast eine wichtige Zeremonie statt. Etwa 100 Personen, die organisatorisch oder unterstützend am bevorstehenden Konklave beteiligt sind – sowohl Geistliche als auch Laien –, legten gemäß der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis ihren feierlichen Eid ab. Der Eid zur Schweigepflicht vor dem Konklave ist ein wichtiger Bestandteil der Papstwahl.
Schweigepflicht vor dem Konklave in einer lauten Welt
Wir leben in einer Zeit, in der Informationen in wenigen Sekunden um die Welt gehen können. Die katholische Kirche setzt mit dem Konklave jedoch ein gegenteiliges Zeichen: Stille und Schweigen. Schweigen und Geheimhaltung sind bei der Papstwahl Pflicht. Um diese zu gewährleisten, legten die Verantwortlichen rund um das Konklave vor dem Camerlengo, Kardinal Kevin Joseph Farrell, und zwei Apostolischen Protonotaren den Eid zur Verschwiegenheit ab. Damit beginnt offiziell die Phase der absoluten Vertraulichkeit.
Mit der feierlichen Vereidigung stellt die Kirche sicher, dass niemand außerhalb des Kardinalskollegiums Einblick in die geheimen Vorgänge des Konklaves erhält. Nicht nur die Kardinäle sind zur Geheimhaltung verpflichtet, sondern auch Köche, Krankenschwestern, Fahrer, Techniker, Floristen und Beichtväter – also alle, die das Konklave organisatorisch unterstützen.
Eine Verpflichtung auf Lebenszeit – Bei Verstoß droht die Exkommunikation
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprechen die Beteiligten die feierliche Formel, die eindeutig und unwiderruflich ist: „Ich verspreche und schwöre, jedem gegenüber, der nicht Teil des Kardinalskollegiums der Wähler ist, absolute Verschwiegenheit zu wahren – und dies auf ewig.“ Damit ist auch die Dauer der Geheimhaltung geregelt: lebenslang.
Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht hat schwerwiegende Konsequenzen: Wer die Regeln missachtet, dem droht die höchste kirchliche Strafe – die Exkommunikation. Das unterstreicht einmal mehr die enorme Bedeutung der Geheimhaltung bei der Wahl eines neuen Papstes.
Nur der neu gewählte Papst oder seine Nachfolger können in Ausnahmefällen eine Sondererlaubnis zur Aufhebung dieser Pflicht erteilen. Neben der Schweigepflicht verpflichtet sich jede Person, während der Wahl – insbesondere in der Sixtinischen Kapelle – keine Bild- oder Tonaufnahmen anzufertigen.
Kein Mobilfunknetz in und um den Vatikan
Während der Papstwahl sind sämtliche Mobilfunkanlagen im Bereich der Sixtinischen Kapelle abgeschaltet, wie das Governatorat des Vatikanstaats mitteilte. Auch diese Maßnahme dient dem Schutz der Vertraulichkeit.
In der offiziellen Pressemitteilung des Vatikans heißt es: „Unter Bezugnahme auf die gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Vorschriften für die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Wahl des Papstes wird mitgeteilt, dass ab Mittwoch, 7. Mai, 15:00 Uhr, alle Mobilfunk- und Telekommunikationsanlagen im Gebiet des Staates der Vatikanstadt – mit Ausnahme des Gebiets von Castel Gandolfo – abgeschaltet werden.“ Damit wird jede Form elektronischer Kommunikation unterbunden, um die im Kirchenrecht vorgeschriebene Geheimhaltung des Konklaves zu wahren.
Sobald mit dem „Habemus Papam“ die Wahl des neuen Papstes verkündet wurde, wird das Signal wiederhergestellt. Die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Mobilfunkanbieter ab.
Schweigepflicht vor dem Konklave: Die Personen, die den Eid ablegen müssen
Die Liste derjenigen, die zur strengen Geheimhaltung verpflichtet werden, umfasst zahlreiche Schlüsselpersonen:
- Der Sekretär des Kardinalskollegiums
- Der Leiter der päpstlichen Liturgie und der päpstliche Zeremonienmeister
- Geistliche, die den Kardinälen beistehen
- Ordensleute der päpstlichen Sakristei und Beichtväter in verschiedenen Sprachen
- Ärzte und Krankenschwestern
- Aufzugswärter des Apostolischen Palastes
- Personal der Kantine, der Reinigungsdienste, Floristen und technische Mitarbeiter
- Transportpersonal für die Kardinäle zwischen der Domus Sanctae Marthae und dem Apostolischen Palast
- Oberst und Major des Päpstlichen Schweizergardekorps zur Überwachung der Sixtinischen Kapelle
- Direktor der Sicherheitsdienste und des Zivilschutzes der Vatikanstadt mit ausgewählten Mitarbeitenden