StartWirtschaft & PolitikBundesamt für Verfassungsschutz: Lebensrechtler nicht überprüft

Bundesamt für Verfassungsschutz: Lebensrechtler nicht überprüft

Eine Debatte um die Domainabfrage der Webseite „entscheidung-fürs-Leben.de“ schlägt hohe Wellen. Die Webseite für Lebensschutz ist mittlerweile abgeschaltet und wurde von Sven von Stroch, dem Ehemann der AfD-Politikerin und geborene Herzogin von Oldenburg Beatrix von Storch, betrieben. Es stand die Vermutung im Raum, dass der Einsatz für das Leben Grund zur Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gewesen sei. Dieses verneinte jedoch diese Begründung und verweigerte eine weitere Stellungnahme.

Bundesamt für Verfassungsschutz muss in dieser Form „weg“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz dementierte gegenüber CNA Deutsch, dass der Lebensschutz der Grund für die durchgeführte Domainabfrage bei Sven von Storch war. Dieser erhielt nach Angaben der „Jungen Freiheit“ ein vom Verfassungsschutz verfasstes Schreiben. Darin erfuhr der Ehemann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, dass die Adresse „entscheidung-fürs-Leben“ in einer Domainabfrage überprüft wurde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab an, dass „tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren“, welche die freiheitliche Demokratie gefährden, der Grund für die Überprüfung waren.

Offen war bisher, ob die Domainabfrage stattfand, weil die Seite an sich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt, oder ob sie Teil einer größeren Untersuchung war. Hier könnte beispielsweise eine Verlinkung auf einer Webseite, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, die Begründung sein. Diese Anfrage von CNA Deutsch ließ das Bundesamt für Verfassungsschutz unbeantwortet. Im Gegensatz dazu äußerte sich die AfD-Politikerin kritisch gegenüber der Einrichtung. So schrieb sie auf der Plattform „X“, dass ihr Mann „Post vom VS“ bekommen habe, weil er eine „Adresse für eine Kampagne gegen Abtreibung“ reservieren ließ. In der bestehenden Form müsse der Verfassungsschutz „weg“. „Da sitzen offenkundig nur ideologische Fanatiker“, so die AfD-Politikerin.

Keine Stellungnahme zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten

Die Webseite, auf der seit 2014 bis 2016 mehrere Blogbeiträge zur Thematik Abtreibung, Lebensschutz und Sterbehilfe veröffentlicht wurden, ist abgeschaltet. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtet, liegt der Schutz des ungeborenen Lebens nicht in deren Zuständigkeitsbereich. So heißt es, dass „die Beobachtung von Positionen im Sinne Ihrer Frage“ (Anfrage von CNA Deutsch, Anm. d. Red.), „grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Auftrag des BfV“ fällt. Weiter heißt es vonseiten des Bundesamts, dass man sich zu „Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen“, grundsätzlich nicht öffentlich äußert. Somit wird auch keine genaue Aussage getroffen, ob der jeweilige Sachverhalt zutrifft oder nicht.

Sven von Storch setzt sich für konservative Werte ein und steht dabei in enger Verbindung zur AfD. Gemeinsam mit seiner Frau führt er viele Initiativen und Plattformen an, so auch die „Zivile Koalition“. Die Lobbygruppe wirkt gegen die Gender-Ideologie und die Tötung des ungeborenen Lebens. Zudem setzt sich die Gruppe für traditionelle Familienstrukturen ein.

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