Die Zahl der Suizide in Deutschland ist bedenklich. 2022 haben sich 10119 Menschen für die Selbsttötung entschieden, was 9,8 Prozent mehr als 2021 entspricht. Umgerechnet entspricht dies 2022 28 Selbstmorde tagtäglich.
Die Statistik gibt zudem an, dass 75 Prozent aller Suizide von Männern verübt werden. Dabei unterscheidet sich das Durchschnittalter und die Art der Tötung zwischen den beiden Geschlechtern. Während Frauen durchschnittlich 62 Jahre alt waren, waren Männer 60,3 Jahre. Erhängen, Strangulieren und Ersticken ist mit Abstand die häufigste Methode und wird von 49,9 Prozent der Männer und 30 Prozent der Frauen erwählt.
Regionale Unterschiede sind deutlich zu erkennen
In der Statistik werden die Auswertungen je 100000 Einwohner vorgenommen. Es werden unterschiedliche Suizidarten und Suizidraten festgestellt. Nordrhein-Westfalen schneidet am Besten ab und hatte 2022 8 Selbsttötungen je 100000 Einwohner. Anders sieht es mit einem Wert von 17 im Freistaat Sachsen aus.
Zu beachten ist, dass im statistischen Bundesamt die Zahl der assistierten Suizide nicht separat ausgewiesen wurde. Dennoch wird davon ausgegangen, dass dieser Anteil deutlich angestiegen ist. Es liegen mehrere Forschungsdaten hierzu vor, die davon ausgehen lassen, dass sich diese Zahl von 2020 bis 2022 vervierfacht hat. Dabei spielen Sterbehilfeorganisationen einen wesentliche Rolle. Dem stimmt auch Thomas Pollmächer zu, der ehemalige Präsident der Kommission „Ethik und Recht“ der DGPPN (Deutschen Gesellschaft Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde).
Pollmächer gibt an, dass bei allen registrierten Fällen in München kein Facharzt/in des Bereichs Psychiatrie mit den Betroffenen in Kontakt getreten ist. Dies trifft auch auf die Fälle zu, bei denen eine psychische Vorerkrankung bekannt war oder in der Vergangenheit Suizidversuche unternommen wurden. Diese Tatsache wird von ihm als unhaltbarer Zustand beschrieben.
Gesetzliches Konzept zum Schutz wird gefordert
Aus diesem Grund hat die DGPPN klare Forderungen, die sich auf eine gesetzliche Regelung bei der Suizidbeihilfe und auf ein legislatives Schutzkonzept beziehen. Auch wenn die Entscheidung zu diesem Schritt nicht durch ein Gesetz vorgegeben werden kann, muss dennoch die Selbstbestimmungsfähigkeit jeder einzelnen Person gegeben sein. Diese darf nicht durch eine psychische Erkrankung oder andere Einflüsse beeinträchtigt werden, wie Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der GPPN angibt. So muss die Freiverantwortlichkeit jeder dieser Entscheidungen bestätigt werden. Ist dies nicht der Fall, ist das Anbieten von passenden Hilfsangeboten zwingend notwendig.
In der Psychiatrie und Psychotherapie stellen die Bereiche Suizid und Prävention einen wichtigen Bereich dar. 90 Prozent der Suizide wird von Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgenommen oder stehen damit in Zusammenhang.